Leistungen:

  • REISEMOBILE mit 1500,00 Euro Selbstbeteiligung pro Schadenfall

Bitte beachten Sie das Sie durch den Abschluss einer Reiseschutzversicherung die Selbstbeteiligung auf 250,00 bzw. 500,00 € reduzieren können !

Servicepauschale:

Eine Servicepauschale wird generell pro Miete erhoben. Diese beinhaltet folgende Leistungen:

  • Innenreinigung, gefüllter Frischwassertank, gefüllte Gasflasche, Toilettenchemie und Einweisung in das Fahrzeug.

Falls das Wohnmobil nicht besenrein und Müll frei ist und die Toilettenreinigung bei Rücknahme ganz oder teilweise vom Vermieter durchgeführt werden muss, werden Reinigungsgebühren in Höhe von je 69,00 bzw. 150,00 Euro für die Reinigung der WC Anlage erhoben. Eine Außenreinigung ist kostenfrei.

Kilometerbegrenzung:

  • bis 14 Tage Mietzeit 200km/Tag frei
  • bis 21 Tage Mietzeit 250km/Tag frei
  • ab 21 Tage Mietzeit Kilometer frei

Übernahme und Rückgabe:

Die Fahrzeuge können Montag bis Freitag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr übernommen werden (andere Übernahmezeiten nach telefonischer Vereinbarung). Die Rückgabe ist Montag bis Freitag 07:00 bis 10:00 Uhr möglich. Übernahme- und Rückgabetag gelten als 1 Tag, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir eventuelle Schadensansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen verspäteter Übernahme geltend machen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass an Sonn -und Feiertagen keine Übernahme bzw. Rückgabe stattfinden kann. Planen Sie für die Übergabe des Fahrzeuges gut eine Stunde Zeit ein, denn wir möchten mit Ihnen eine ausführliche und gründliche Einweisung durchführen.

Wir empfehlen Ihnen auch das Übergabeprotokoll vor Unterzeichnung gemeinsam mit dem einweisenden Mitarbeiter sorgfältig durchzugehen.

Um die Reservierungswünsche aller Mieter pünktlich und zuverlässig bedienen zu können, ist es wichtig, dass die Fahrzeuge vereinbarungsgemäß zurückgegeben werden.

Wir bitten Sie daher, die vereinbarte Rückgabe nicht zu überschreiten. Der Rückgabezeitpunkt und der Zustand des Fahrzeuges werden gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Mietstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt.

Bei Überziehung des vereinbarten Rückgabezeitpunktes um mehr als 59 Minuten wird pro Stunde 26,00 Euro maximal der Tagespreis pro Überziehungstag berechnet.

  • Vorzeigen eines gültigen Personalausweises sowie des Führerscheines im Original bei Abholung des Fahrzeuges
  • Persönliches Erscheinen des Mieters bei Abholung des Fahrzeuges
  • Fahrzeuge werden so betankt wie es im Übergabeprotokoll steht
  • In den Fahrzeugen ist das Rauchen nicht gestattet

Kaution:

Bei Übergabe muss für Wohnmobile oder Caravans jeweils eine Kaution in Höhe von 1500,00 Euro hinterlegt werden. Die Kaution wird zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges auf einer Checkliste bestätigt.

Reservierungs- und Zahlungsbedingungen:

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und nach Zahlung der Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro verbindlich.

Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis muss bis 21 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden.

Die Kaution wird bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges erstattet oder mit eventuellen Schäden verrechnet. Reservierungen sind nur nach Fahrzeuggruppen möglich.

Mindestalter:

Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 25 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse III bzw. der neuen Klasse B seit mindestens drei Jahren für die Fahrzeuggruppe 1-3.

Bitte beachten Sie, dass für den Caravan ein entsprechend erweiterter Führerschein erforderlich ist. Die für die jeweilige Fahrzeugklasse zutreffende Fahrererlaubnis muss seit mindestens einem Jahr bestehen.

Für die Anmietung benötigen zudem einen gültigen Personalausweis.

Rücktritt:

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises zu zahlen:

  • bis zu 50 Tagen 10%;
  • 49 bis 15 Tage 50%;
  • weniger als 15 Tage 80%;
  • am Tag der Anmietung oder bei Nichtannahme 95%

In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen.

Die genauen Bedingungen für diese Versicherung entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Die Unterlagen erhalten Sie mit Vertragsabschluss.

Haustiere:

Die Mitnahme von Haustieren jeglicher Art ist untersagt. Wenn Sie trotzdem Haustiere mitnehmen möchten, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen bei einigen Fahrzeugen möglich und anmeldepflichtig. Wegen des aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen erforderlichen zusätzlichen Reinigungsaufwandes berechnen wir einmalig 75 € zusätzlich pro Anmietung. Sollte Sie Ihr Haustier ohne Anmeldung mitnehmen, belasten wir Sie mit 150 € Schadenersatz zzgl. dem eventuell erforderlichen Reinigungsmehraufwandes.

Rauchverbot:

Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes belasten wir Sie mit 150 € Schadenersatz zzgl. des Reinigungsmehraufwandes. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden/Aufwand darzulegen und nachzuweisen.

Ersatzfahrzeug:

Kann die gebuchte Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung einer größeren Fahrzeuggruppe keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren, so gehen diese zu Lasten des Mieters.

Verhalten bei Unfall

Bei jedem Unfallschaden hat der Mieter:

  1. A) sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei
  2. B) Namen und Anschrift aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschrift aller Zeugen festzuhalten und
  3. C) ein kurzes Unfallprotokoll (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) zu erstellen und der Polizeibehörde mitzuteilen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldbekenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadenfalls durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch, notfalls telegrafisch, von einem Unfall zu verständigen. Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.

Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 50 € ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Höhere Reparaturen müssen vor Auftragserteilung vom Vermieter genehmigt werden. Die Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, sowie der Mieter nicht für den Schaden haftet. Im Zweifelsfalle ist grundsätzlich Rückfrage beim Vermieter zu halten. Für Reifenschäden leistet der Vermieter generell keinen Ersatz.

Auslandsfahrten:

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle Länder der EU zulässig. Für einige außerhalb der EU liegende Länder ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich. Bitte informieren Sie sich ggf. bei uns über die zusätzlichen Versicherungskosten. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, Fahrten in nicht durch den Versicherungsschutz gedeckte Länder zu unternehmen ohne dies beim Vermieter ausdrücklich anzumelden und einen entsprechenden zusätzlichen Versicherungsschutz zu beantragen. Weiterhin ist es dem Mieter ausdrücklich untersagt Fahrten in Krisengebiete, wie z.B. bürgerkriegsbedrohte Länder, Erdbebengebiete sowie von Naturkatastrophen bedrohte oder betroffene Länder oder Landesteile zu reisen. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter in vollem Umfang haftbar.

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