Nebensaison – 110,00 € pro Tag 01.03. – 14.04.2025
01.11. – 30.11.2025
Zwischensaison – 120,00 € pro Tag
15.04. – 20.06.2025
01.09. – 31.10.2025
Hauptsaison – 140,00 € pro Tag
21.06. – 31.08.2025
Die Mindestmietzeit beträgt in der Hauptsaison 7 Tage. Für Abweichungen können Sie uns gern kontaktieren!
Wohnmobile mit 1500€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall (durch Abschluss einer Reiseschutzversicherung kann die Selbstbeteiligung auf 250€ bzw. 500€ reduziert werden!)
1. Vertragsgegenstand
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch den Anspruch auf Zahlung der Mietsumme, sowie sonstiger vertraglicher vereinbarter Entgelte. Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobiles. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag – insbesondere die §651a-l BGB- finden keinerlei Anwendung. Der Mieter führt seine Fahrt selbstständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.2. Mindestalter
Der Fahrer muss mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins sein. Die Fahrzeuge des Vermieters setzen einen Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500kg voraus. Weitere Fahrer müssen vor der Wohnmobilübergabe beim Vermieter angemeldet und in das Übergabeprotokoll eingetragen werden, auch dort zählen die o.g. Voraussetzungen. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und/oder weiteren Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobiles. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme oder gar zum Mietausfall, geht dies zu Lasten des Mieters. Kann weder zum Mietvertragsabschluss, noch zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt der Führerschein nicht vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 7 Anwendung.3. Entgelte und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt, sowie die entsprechende Fahrzeugkategorie.
Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Übergabepauschale/Servicepauschale in Höhe von 220€ an. Diese beinhaltet eine Innen-und Außenreinigung, einen gefüllten Frischwassertank, gefüllte Gasflasche/n, Toilettenchemie, Toilettenpapier, Einweisung in das Fahrzeug ,sowie das für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellten Zubehörs z.B. CEE-Stecker, Kabeltrommel, Kehrblech und Handfeger, Wäscheleine, Wäscheklammern, Auffahrkeile, Eimer, kleine Wasserwaage.
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und nach Zahlung der Anzahlung in Höhe von 200€ durch den Mieter verbindlich. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 200€ zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Mietbeginn fällig.
Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins 5% über den Basiszinssatz. Soweit das Konto des Mieters keine Deckung aufweist oder der Mieter dem Lastschrifteinzug gegenüber seinem kontoführenden Institut widerspricht, ist der Vermieter berechtigt, die ihm entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erforderlich, so hat der Mieter innerhalb der rechtlichen Vorgaben auch die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
Etwaige benötigte Mehrkilometer werden bei der Fahrzeugrückgabe mit 0,32€ berechnet. Kraftstoff, -Maut, -Park, -Camping, -Stellplatz – und Fährgebühren, sowie Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€ an den Mieter weitergeleitet.
Der Mieter ist verpflichtet sich vor Reiseantritt zu informieren, ob auf der geplanten Reise Straßennutzungsgebühren (Maut) anfallen und wie man diese entrichten muss ( z.B. durch Vorabanmeldung über E-Pass).4. Kilometerbegrenzung
- bis 13 Tage Mietzeit 200km/Tag frei
- von 14-20 Tagen Mietzeit 250km/Tag frei
- ab 21 Tage Mietzeit Kilometer frei5. Kaution
Bei der Fahrzeugübergabe muss durch den Mieter eine Kaution in Höhe von 1500€ hinterlegt werden. Dies ist per Barzahlung, EC-Zahlung, Kreditkartenzahlung oder Vorabüberweisung möglich. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe erstattet oder mit eventuellen Schäden verrechnet.6. Übergabe und Rückgabe
Bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges ist jeweils ein Übergabe-bzw. Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. Der Mieter muss zur Abholung des Fahrzeuges persönlich erscheinen. Nach Absprache mit dem Vermieter ist im Einzelfall auch eine Abholung durch eine dritte Person anhand einer unterschriebenen Vollmacht möglich! Die Fahrzeuge können Montag bis Freitag zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr übernommen werden (andere Übernahmezeiten nach Absprache mit dem Vermieter). Die Rückgabe ist Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr möglich. Der Übergabe- und Rückgabetag gelten als ein Miettag, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird und insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden. Bei Überziehung des vereinbarten Rückgabezeitpunktes um mehr als 59 Minuten wird pro Stunde 26€, maximal der Tagespreis pro Überziehungstag, berechnet. Bei Rückgabe mit Überschreitung der schriftlich vereinbarten Zeit, berechnet der Vermieter eventuelle Schadensansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen dem Vermieter gegenüber wegen verspäteter Rückgabe geltend machen. Der Mieter sollte für die Übergabe des Fahrzeuges gut 30-60 Minuten einplanen, sodass eine ausführliche Einweisung durchgeführt werden kann. Circa eine Woche vor der Übergabe erhält der Mieter durch den Vermieter Einweisungsvideos entsprechend der gemieteten Kategorie (werden per E-Mail zugeschickt). Der Mieter wird gebeten sich diese sorgfältig vor der Übergabe anzuschauen, da dies die Basis für die anschließende persönliche Übergabe ist.
Das Mietfahrzeug wird vollbetankt an den Mieter übergeben und muss vollgetankt an den Vermieter zurückgegeben werden. Der Mieter sollte dabei den Diesel,- und ggf. AdBluetank beachten!
Falls das Wohnmobil bei der Rückgabe nicht besenrein ist und die Toilettenreinigung bei Rückgabe ganz oder teilweise vom Vermieter durchgeführt werden muss, werden Reinigungsgebühren in Höhe von 69€ bzw. 150€ für die Toilettenreinigung erhoben.
Der Rückgabezeitpunkt und der Fahrzeugzustand werden gemeinsam mit dem Vermieter auf dem Übergabe-, sowie dem Rückgabeprotokoll bestätigt.7. Rücktritt/Stornobedingungen
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises zu zahlen: bis zu 50 Tagen 10%, 49 bis 15 Tage 50%, weniger als 15 Tage 80%, am Tag der Anmietung oder bei Nichtannahme 95%. In vielen Fällen kann sich der Mieter, gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten, durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen.8. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren jeglicher Art ist bei einigen Fahrzeugen möglich und anmeldepflichtig. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen ist ein zusätzlicher Reinigungsaufwand in Höhe von 75€ fällig. Sollte der Mieter ein Haustier ohne Anmeldung mitnehmen, wird dies mit 150€ Schadenersatz zzgl. dem eventuell erforderlichen Reinigungsmehraufwandes berechnet.9. Rauchverbot
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes wird der Mieter mit 150€ Schadenersatz zzgl. des Reinigungsmehraufwandes belastet. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden/ Aufwand darzulegen und nachzuweisen.10. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs-und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 50€ ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Höhere Reparaturen müssen vor Auftragserteilung vom Vermieter genehmigt werden. Die Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, sowie der Mieter nicht für den Schaden haftet. Im Zweifelsfall ist grundsätzlich Rückfrage beim Vermieter zu halten. Der Vermieter muss mit vollständigen und korrekten Firmennamen auf dem entsprechenden Beleg benannt werden. Für Reifenschäden leistet der Vermieter generell keinen Ersatz.11. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost-und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Dem Mieter ist ausdrücklich untersagt Fahrten in Krisengebiete, wie z.B. bürgerkriegsbedrohte Länder, Erdbebengebiete, sowie von Naturkatastrophen bedrohte oder betroffene Länder oder Landesteile zu reisen. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter in vollem Umfang haftbar.12. Ersatzfahrzeug
Kann die gebuchte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Mieter für die Bereitstellung einer größeren Fahrzeugkategorie keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Kategorien erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr-und Mautgebühren, so gehen diese zu Lasten des Mieters.13. Bereifung
Die Wohnmobile werden mit Sommerrädern übergeben. Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter das Fahrzeug mit Winterrädern zu mieten. Preis auf Anfrage!14. Verhalten bei Unfall
Bei jedem Unfallschaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei. Es müssen Namen, Anschriften aller beteiligten Personen und aller Zeugen festgehalten werden, sowie ein kurzes Unfallprotokoll (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, Unfallzeit, sowie Unfallhergangs) erstellt werden und der Polizei mitteilen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldbekenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadenfalls durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch oder per E-Mail über einem Unfall zu verständigen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.15. Datenerhebung, Datenverarbeitung und Nutzung
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne Art. 6 Absatz 1 der DSGVO. Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter an andere beauftragte Dritte (z.B. Inkassounternehmen, Rechtsanwälte) erfolgen. Darüber hinaus kann eine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an Behörden erfolgen, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber der jeweiligen Behörde (z.B. Staatsanwaltschaft) besteht. Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, persönliche Daten des Mieters im Rahmen der Beantwortung von Anfragen seitens Behörden im Zusammenhang mit Anzeigen, die sich während der Mietdauer ergeben haben, wie z.B. Strafzettel, Bußgelder und sonstige Gebühren, weiterzugeben. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Vermieter behält sich vor bzw. hat einen Teil seiner Mietfahrzeugflotte mit einem modernen, satelittengestützten Ortungssystem ausgestattet. Dieses System erlaubt es, die Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Sofern dabei personenbezogene Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Fahrzeuges.